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Richter am Gerichtshof der Europäischen Union

Ist das Erneuerbare Energien-Programm der EU rechtswidrig?

Die Klage der EPAW wurde vom Europäischen Gerichtshof akzeptiert

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die von der Europäischen Plattform gegen Windkraftanlagen (EPAW) eingereichte Beschwerde angenommen und wird darüber verhandeln. (1) Das Urteil wird in den nächsten 12-18 Monaten erwartet. Die 608 Verbände, welche der Plattform angehören, vermelden dies als ersten Sieg in ihrem Kampf gegen die Europäische Kommission als Verantwortliche für die katastrophalen Ergebnisse ihrer Energiepolitik. Sie reklamieren, dass die Rechte europäischer Bürger verletzt wurden und dass der Gerechtigkeit endlich Genüge getan wird.

Die Kommission hat es versäumt, technische Studien zur Berechnung der tatsächlichen Menge eingesparter fossiler Brennstoffe vorzulegen, die durch die Hunderttausenden von Windkraftanlagen eingespart werden sollen, die sie der ländlichen Bevölkerung, sowie der Avifauna und den Meereslebewesen aufzwingen will. "Wie sich herausstellt, beziffern etliche unabhängige Ingenieure diese Einsparung mit Null (2), so dass es eine zwingende Berechtigung für die Menschen gibt, den Rechtsweg zu beschreiten", sagt Mark Duchamp, Naturschützer und geschäftsführendes Vorstandsmitglied (CEO) der EPAW.

Die Aarhus-Konvention (3) verlangt, dass Programme, welche die Umwelt in Mitleidenschaft ziehen, in transparenter Weise mit der Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt werden. Dies bedeutet, dass die Europäer vollumfänglich hätten informiert werden müssen über die Vorteile des EU-Programms zu "erneuerbaren" Energien, sowie zu den Kosten und unerwünschten Auswirkungen desselben. "Stattdessen", argumentiert Duchamp, "hat die Kommission die Behauptungen der Windindustrie ohne Überprüfung nachgeplappert."   Weiter lesen...

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