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Ecos > 2015 > Problemen im Umfeld der Energiewende, hier insbesondere bei Windkraftprojekten, fort.

ger
Deutschland

Le DAV - Deutscher Arbeitgeberverband (Syndicat des Patrons allemands) attire l’attention de ses adhérents - et particulièrement de ceux impliqués dans le business des éoliennes industrielles - sur une expertise de Michael Elicker, professeur de droit constitutionnel et opposant aux éoliennes industrielles.

"Eolien :.... à l’avenir, de nombreux projets ne résisteront pas à la pression juridique .... en ce qui concerne des erreurs d’appréciation et des dommages ultérieurs qui en résulteraient."

 

Betreff:

Prof. Michael Elicker: "Großwindanlagen - Enteignung ohne Entschädigung"

Datum:

Mon, 12 Jan 2015 09:06:50 +0100

Von:

Präsident / Deutscher Arbeitgeber Verband <ps@deutscherarbeitgeberverband.de>

An:

ps@deutscherarbeitgeberverband.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem neuen Jahr setzen wir unsere Beitragsreihe zu rechtlichen Problemen im Umfeld der Energiewende, hier insbesondere bei Windkraftprojekten, fort.
Mesdames, Messieurs,
A l’orée de la nouvelle année, nous poursuivons notre série de contributions concernant les problèmes de droit dans le contexte de la transition énergétique, en particulier dans le domaine des projets éoliens.
Professor Elicker hat sich als Staatsrechtler u.a. auf dieses Themengebiet spezialisiert und unterstützt diesbezüglich auch viele Initiativen.
Le professeur Elicker en tant qu’expert de droit constitutionnel, s’est aussi spécialisé dans ce domaine et apporte son soutien à de nombreuses initiatives.
"Durch Planungs- und Genehmigungsakte, deren Umsetzung zu einer massiven Entwer-tung von privatem Hauseigentum führt, wird letztlich von hoheitlicher Hand in das Grundrecht aus Art. 14 GG zugunsten privater Geschäftemacher eingegriffen. Damit ist selbst bei einer rechtmäßigen Planung/Genehmigung die Frage nach Entschädigung zu beantworten. Schon in § 75 der Einleitung zum Allgemeinen Preußischen Landrecht war festgeschrieben: "Dagegen ist der Staat denjenigen, welcher seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern genötigt wird, zu entschädigen gehalten". In dieser Tradition haben Rechtslehre und Rechtsprechung die entschädigungsrechtlichen Institute des enteignenden (rechtmäßig) und des enteignungs-gleichen (rechtswidrig) Eingriffs entwickelt."
"Par des décisions prises lors la planification et l’autorisation dont la réalisation conduit à une dépréciation massive de la valeur des propriétés immobilières privées, la puissance de l’état intervient in fine dans le droit constitutionnel (Grundgesetz article 14 è garantie de la propriété privée) en faveur de promoteurs privés. Ainsi, même dans le cas d’une planification/autorisation conforme au droit, il est nécessaire d’examiner la question si un dédommagement doit être invoqué. Déjà dans le § 75 de l’introduction dans l’Allgemeine Preussische Landrecht (code civil prussien) était établi sur : « L’Etat est tenu de dédommager celui qui est obligé de sacrifier dans l’intérêt commun ses droits et avantages particuliers ». En suivant ce chemin, l’enseignement et l’application du droit ont développé les institutions du droit à indemnisation suite à des opérations d’expropriation (conformes à la loi) et des opérations constituant une  expropriation de fait (contraires à la loi). »
Wir gehen davon aus, dass viele Projekte zukünftig unter juristischem Druck zusammenbrechen. Die Initiativen müssen insbesondere den Tatbestand der persönlichen Haftung der Politiker vor Ort für Fehleinschätzungen und spätere Schäden deutlich herausstreichen und und den Entscheidern beständig vor Augen führen.
Nous présumons  qu’à l’avenir, de nombreux projets ne résisteront pas à la pression juridique. Les porteurs devront en particulier souligner avec force - et en le rappellant en permanence aux décideurs - la responsabilité personnelle des politiques locaux en ce qui concerne des erreurs d’appréciation et des dommages ultérieurs qui en résulteraient.  
Den kompletten Artikel lesen Sie KLICK HIER ::::
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr ebenso wie die neue Woche Es wird ein spannendes Jahr, soviel ist sicher.
Mit freiheitlichem Gruß
Ihr
Peter Schmidt



PETER SCHMIDT || Präsident

Deutscher Arbeitgeber Verband e.V. || Unter den Eichen 7 || 65195 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 6 11 - 2 048 599 || Mobil: +49 (0) 1 60 - 80 999 89
E-Mail: ps@DeutscherArbeitgeberVerband.de || www.DeutscherArbeitgeberVerband.de

L’article en question du Pr. Elicker
Qui peut traduire ????

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_01_08_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html


Prof. Dr. Michael. Elicker, Staatsrechtler
Großwindanlagen: Bisher entschädigungslose Enteignung des Häuslebauers zugunsten privater Geschäftemacher
Nach der letzten Folge, in der wir die wissenschaftlichen Studien zu den unabsehbaren Gesundheitsgefahren des von Großwindanlagen produzierten Infraschalls angesprochen haben, sind die Dinge mancherorts in Bewegung geraten. Wahrscheinlich war es unser Hinweis auf die Möglichkeit der persönlichen Haftung von Stadtratsmitgliedern, der bereits einige Mandatsträger zur Raison gebracht hat. Nach deren Vorbild sollte es Schule machen, dass alle Großwindvorhaben in der Nähe von menschlichen Besiedlungen gestoppt werden, bis die krank machenden Wirkungen ausreichend erforscht sind. Wir haben auch zahlreiche Anrufe und Mails erhalten mit Schilderungen von Betroffenen, die sich in unserem Katalog der klinisch und in Langzeitstudien festgestellten Krankheitsbilder wiedergefunden haben, so z.B. ein Herr aus dem Hunsrück: "Ich höre den ganzen Tag ein Summen und Brummen überall im Haus. Ich kann mich nicht mehr konzentrieren, nicht mehr arbeiten und habe ein ständiges Druckgefühl im Ohr, mir ist oft schwindlig. Ich würde alles tun, um hier wegzuziehen, aber es hat sich als unmöglich herausgestellt, dieses Haus zu verkaufen."
Es kann nicht erstaunen, dass Wohnimmobilien mit einer derart ungesunden Exposition, die sich noch dazu typischerweise in einer zerstörten, apokalyptisch anmutenden "Land-schaft" befinden, nicht mehr verkehrsfähig sind. Selbst wenn man einmal - je nach Ein-wirkungsintensität - nur von einer Teilentwertung von 30 bis 70 % ausgeht, kann dies für viele Hauseigentümer, gerade junge Familien, die erst gekauft oder gebaut haben, auch wirtschaftlich existenzbedrohende Auswirkungen haben. Geht man nämlich von einer solchen partiellen Entwertung aus, so wird die Beleihungsgrenze der finanzierenden Bank bald nicht mehr eingehalten werden können bzw. die Zinsen werden wegen der schwindenden Sicherheit hochgesetzt. Zur Mitfinanzierung des Hauses eingeplante Einliegerwohnungen sind überhaupt nicht mehr oder nicht mehr wirtschaftlich vermiet-bar etc. Besonders deutlich zeigen sich die enteignenden Folgen, wenn man bedenkt, dass die selbst genutzte Wohnimmobilie für den typischen Häuslebauer eine der ganz wesentlichen Säulen der Altersvorsorge darstellen. Ein Umsiedeln in Innenstadtnähe oder in betreutes Wohnen im Alter wird unmöglich gemacht, wenn das Eigenheim kei-nen adäquaten Verkaufspreis mehr erzielt. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass noch immer viele Politiker nach ihren Lippenbekenntnissen den ländli-chen Raum stärken und für Jung und Alt attraktiver machen wollen. Was nun tatsächlich geschieht, ist eine derart ungeheuerliche Zerstörung des ländlichen Raumes, dass die-ser sich wohl nie wieder erholen wird.
Leider haben sich Politik, staatliche Verwaltung und z.T. sogar "Naturschutz"-Verbände mit privaten Geschäftemachern zu einem Großwind-Oligopol zusammengeschlossen, das die Enteignung der ja vermeintlich "braven und dummen Bauern" des ländlichen Raumes zugunsten der smarten Geschäftemacher von JUWI, ABO-Wind & Co betreibt. Dabei wäscht zuweilen eine Hand die andere - zu der besonders abstoßenden Kompo-nente dieses Oligopols sei hier nur beispielhaft auf die strafrechtlichen Verurteilungen des ehemaligen Innenministers von Thüringen Christian Köckert wegen Vorteilsannah-me und eines JUWI-Vorstands wegen der entsprechenden Gewährung hingewiesen.
So brav wie von dieser Lobby erhofft sind die Menschen vom Land aber dann doch nicht und sie gehen inzwischen massiv auf die Straße. Noch werden sie aber von "grünen" und anderen Politikern ausgelacht. Der Autor Elicker war am 19. November als Sachver-ständiger contra Großwindanlagen in der SWR-Livesendung Pro und Contra. Neben Elicker in der Reihe der Sachverständigen stand Franz Untersteller, der Umweltminister von Baden-Württemberg (er natürlich pro). Im Fernsehen und auf den Studiomonitoren wurde im Laufe der Sendung ein kurzer Beitrag über den Bürgerprotest gegen Großwindan-lagen gezeigt - zwei Minuten, in denen die Live-Kameras nicht aus dem Studio übertru-gen. Untersteller lachte lauthals los, als er auf den Bildschirmen die um ihre Gesundheit und ihre Altersvorsorge fürchtenden demonstrierenden Menschen erblickte. Es ist schwer zu fassen und zu ertragen, wie weit der Zynismus auf Regierungsseite beim Thema Windkraft gehen kann!
Durch Planungs- und Genehmigungsakte, deren Umsetzung zu einer massiven Entwer-tung von privatem Hauseigentum führt, wird letztlich von hoheitlicher Hand in das Grundrecht aus Art. 14 GG zugunsten privater Geschäftemacher eingegriffen. Damit ist selbst bei einer rechtmäßigen Planung/Genehmigung die Frage nach Entschädigung zu beantworten. Schon in § 75 der Einleitung zum Allgemeinen Preußischen Landrecht war festgeschrieben: "Dagegen ist der Staat denjenigen, welcher seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern genötigt wird, zu entschädigen gehalten". In dieser Tradition haben Rechtslehre und Rechtsprechung die ent-schädigungsrechtlichen Institute des enteignenden (rechtmäßig) und des enteignungs-gleichen (rechtswidrig) Eingriffs entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat etwa in seinem Urteil vom 25. März 1993 (Az.: III ZR 60/91) im Hinblick auf die Einwirkung von Fluglärm auf ein Grundstück erkannt: "Die Frage, ob von einem militärischen Flugplatz ausgehende Fluglärmimmissionen auf ein (…) Grundstück in einem Wohngebiet einen Anspruch auf Entschädigung aus enteignendem Eingriff begründen können, wurde im Grundsatz bejaht" (BGHZ 128, 124 Leitsatz b).
Es macht ersichtlich keinen wesentlichen Unterschied ob die Immissionen durch Flug-zeuge verursacht werden, die regelmäßig über das Grundstück fliegen oder von stationären Industrieanlagen ausgehen, die kontinuierlich Schall und Infraschall emittieren. Das Sonderopfer, welches der Einzelne hier durch staatliche Planungs- und Genehmi-gungsakte vermeintlich zugunsten der Allgemeinheit (in Wahrheit vielmehr zugunsten der Windradaufsteller) zu tragen hat, ist somit vom Staat auszugleichen. Im durch Großwindanlagen schon länger belasteten Dänemark ist dies längst gesetzlich geregelt. Statt einer staatlichen Enteignungsentschädigung in Verbindung mit einer Sondernutzungsabgabe erfolgt hier aber durch gesetzliche Anordnung ein direkter Ausgleich zwischen den Windkraftunternehmen und umliegenden Grundstückseigentümern.
Neben dem grundsätzlich gegen den Staat gerichteten Schadensersatzanspruch ist die Wertminderung der Grundstücke auch durch eine Reduzierung der Grundsteuerpflicht durch eine Senkung des Einheitswertes zu berücksichtigen, was dem Fiskus nicht gefal-len wird. Der Einheitswert, nach der sich die Grundsteuer bemisst, wird von der zuständi-gen Finanzbehörde nach der erzielbaren Jahresrohmiete oder dem Substanzwert des Grundstückes festgelegt. Vermindert sich die erzielbare Miete durch die Errichtung von Windenergieanlagen, hat eine Herabsetzung des Einheitswertes nach § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG zu erfolgen, was der Bundesfinanzhof bereits mit Beschluss vom 22. Juni 2006 (Az.: II B 171/05) ausdrücklich für den Fall der Beeinträchtigungen des Grund-stückswerts durch Windkraftanlagen erkannt hat.
Wenn wir von privaten Geschäftemachern gesprochen haben, die auf Kosten der Land-bevölkerung ihr subventionsgetriebenes Geschäft betreiben, so würden wir diese heute primär mit den "Windradaufstellern" identifizieren. Den Betrieb der Wind-"parks" überlas-sen diese Brancheninsider ja inzwischen wohlweislich gerne anderen, vor allem Bür-gern und Kommunen, die sich von der Beteiligung an solchen Projekten noch immer fi-nanziellen Gewinn erhoffen. Auf diese Weise zieht man vielen Bürgern und Kommunen, deren Umfeld bereits gründlichst zerstört wird, noch einmal das Fell über die Ohren. Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass in solchen Konstellationen z.B. oft nicht die nach den technischen Standards gebotenen Windmeßmethoden eingesetzt wurden und daher die Erträge entgegen den Berechnungen in den bunten Prospekten trotz aller Subventionen nicht ausreichend waren für einen wirtschaftlichen Betrieb (einschließlich Rückbau/Entsorgung!). Die Windradaufsteller haben zum Zeitpunkt dieser Erkenntnis ihren Gewinn natürlich längst eingesackt.
Aber auch insofern regt sich der Widerstand der Opfer der Großwind-Manie. Die Pros-pekthaftung, die sich aus falschen, irreführenden oder nicht vollständigen Angaben gegenüber Anlegern ergibt, könnte der Windkraft-Branche in naher Zukunft den schwersten wirtschaftlichen Schlag versetzen, den sie in ihrem von der Politik verhätschelten und von den Stromkunden zwangsernährten Wirtschaftszweig bisher gesehen hat.
In der nächsten Folge wenden wir uns den Möglichkeiten des Schutzes von Wald und Tieren zu. Eines der größten Probleme dabei ist nicht das materielle Recht, sondern die so oft verneinte Klagebefugnis. Werden in Deutschland gezielt europarechtliche Vorgaben missachtet, um die Windkraft-Ideologie - nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" - unter Ausschaltung der Rechtsstaatlichkeit durchzuboxen?

Prof. Dr. Michael Elicker ist Staatsrechtslehrer 
an der Universität des Saarlandes und Rechtsanwalt
 
in Luxemburg. Mit ihren deutschen Büros
 
in Saarbrücken und Ramstein/Pfalz hilft die
Kanzlei Prof. Elicker im Interesse von Natur und Mensch
bei der Bekämpfung des rechtsstaatswidrigen Windrad-Wahns.

11. Januar 2015

 

 

 

 


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